Datenschutzerklärung
Kurz vorweg, weil es den Rest erklärt: diese Seite lädt nichts von fremden Servern. Keine Karten von Google, keine Schriften, keine Werbenetzwerke, keine Analysewerkzeuge Dritter. Deshalb ist diese Erklärung kurz — und deshalb gibt es keinen Cookie-Banner.
1. Verantwortlicher
NF Cosmetics GmbH
Tannenweg 36
85399 Hallbergmoos
Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführung: Natalie Bonetska, Thomas Hahn
E-Mail: support@get-a-snack.com
Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht benannt; die Voraussetzungen des Art. 37 DSGVO liegen nicht vor.
2. Hosting und Server-Protokolle
Die Website läuft auf einem Server, den wir bei der Hostinger International Ltd., 61 Lordou Vironos St., 6023 Larnaca, Zypern, angemietet haben. Der Server steht in Vilnius, Litauen — also innerhalb der Europäischen Union. Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag über die Verarbeitung im Auftrag nach Art. 28 DSGVO; er ist Anlage zu den Nutzungsbedingungen des Anbieters und mit deren Annahme geschlossen.
Der Anbieter setzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein, unter anderem Amazon Web Services EMEA SARL, Google Cloud EMEA Limited und Cloudflare, Inc. Soweit dabei Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden, geschieht das auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Module 2 und 3).
Beim Aufruf werden automatisch Zugriffsdaten protokolliert: gekürzte IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Herkunftsseite, übertragene Datenmenge, Browsertyp und Betriebssystem. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt im sicheren und stabilen Betrieb. Die Protokolle werden nach sieben Tagen gelöscht; dafür sorgt eine tägliche Rotation, die sieben Generationen behält. Zusätzlich werten wir die Protokolle zusammengefasst aus: wie oft welche Seite aufgerufen wurde und von welcher Website die Aufrufe kamen (nur deren Name, etwa google.com). Das ergibt Tageszahlen; einzelne Personen lassen sich daraus nicht erkennen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse liegt darin zu erkennen, wie die Seite gefunden wird.
3. Kartendarstellung
Die Karte wird vollständig von unseren eigenen Servern ausgeliefert. Es werden keine Kartendienste Dritter eingebunden; insbesondere findet keine Übermittlung Ihrer IP-Adresse an Google, Mapbox oder vergleichbare Anbieter statt.
3a. Links zu Kartendiensten Dritter
In den Infofeldern zu einem Automaten und zu einem Obstbaum steht je ein Link, der die Umgebung bei Google Maps zeigt — beim Automaten als Street View, beim Obstbaum als Luftbild. Das ist ein gewöhnlicher Link, kein eingebetteter Inhalt: Solange Sie ihn nicht antippen, wird nichts an Google übertragen, und die Karte auf dieser Seite lädt weiterhin nichts von fremden Servern.
Tippen Sie ihn an, verlassen Sie diese Seite. Google erfährt dann Ihre IP-Adresse, die aufgerufenen Koordinaten und gegebenenfalls, dass Sie von get-a-snack.com kommen; es gelten die Datenschutzbestimmungen von Google (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Innerhalb der EU wird Ihnen Google dabei in der Regel zuerst eine eigene Einwilligungsseite zeigen. Rechtsgrundlage für das Bereitstellen des Links ist unser berechtigtes Interesse an einer brauchbaren Ortsangabe (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Sie üben die Wahl selbst aus, indem Sie den Link antippen oder eben nicht.
4. Standortbestimmung
Wenn Sie „Automaten in meiner Nähe“ nutzen, fragt Ihr Browser Sie um Erlaubnis für den Zugriff auf Ihren Standort. Die Koordinaten werden im Gerät zur Anzeige und zur Entfernungsberechnung verwendet. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, die Sie jederzeit in den Einstellungen Ihres Browsers widerrufen können.
Ihr genauer Standort wird nicht gespeichert. Um zu erkennen, in welchen Gegenden Automaten fehlen, speichern wir ausschließlich eine bereits beim Speichern auf etwa 500 Meter gerundete Gebietsangabe, die auf die Stunde gerundete Zeit und die Anzahl der gefundenen Ergebnisse — ohne jede Kennung. Ein Rückschluss auf Ihre Person oder Ihren Bewegungsverlauf ist daraus nicht möglich. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der Verbesserung der Abdeckung. Löschung nach zwölf Monaten.
5. Meldung von Automaten
Wenn Sie einen Zustand melden, verarbeiten wir: die Art der Meldung, Ihre zum Zeitpunkt der Meldung vom Gerät gemeldeten Koordinaten samt Genauigkeit, den Abstand zum Automaten und den Zeitpunkt.
Die Koordinaten sind erforderlich, weil eine Meldung nur direkt am Automaten möglich ist — ohne diese Prüfung wäre die Angabe wertlos. Sie werden Bestandteil unserer Automatendatenbank.
Gerätekennung: Damit dieselbe Person nicht mehrfach zählt und Missbrauch erkennbar bleibt, legt die Seite eine Zufallskennung im Speicher Ihres Geräts ab. Sie enthält keinen Namen, keine E-Mail-Adresse und keine Angaben, die wir mit einer Person verbinden könnten, ist aber dauerhaft und damit ein pseudonymes personenbezogenes Datum. Sie ist für die von Ihnen verlangte Meldefunktion unbedingt erforderlich, weshalb es dafür nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG keiner Einwilligung bedarf. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der Datenqualität und im Missbrauchsschutz. Sie können die Kennung jederzeit löschen, indem Sie die Websitedaten in Ihrem Browser löschen — dann beginnt sie neu.
Auf Verlangen trennen wir Ihre bisherigen Meldungen von dieser Kennung. Die Meldung selbst bleibt dann als Zustandsangabe erhalten, ohne Bezug zu Ihnen. Dazu genügt eine E-Mail mit der Kennung an uns.
Speicherdauer. In einer Meldung stecken drei Dinge mit verschiedenem Zweck, deshalb gelten drei Fristen:
- Ihre Koordinaten und deren Genauigkeit: drei Monate. Ihr Zweck ist die Prüfung, dass Sie am Automaten stehen — der ist mit der Meldung erfüllt. Danach entfernen wir sie. Der Abstand in Metern bleibt erhalten, damit Missbrauch weiter erkennbar ist.
- Der Bezug zur Gerätekennung: zwölf Monate. Danach trennen wir ihn, auch ohne dass Sie es verlangen.
- Die Zustandsangabe selbst: dauerhaft. Sie ist der Inhalt des Verzeichnisses. Nach der Trennung von der Kennung steht sie ohne Bezug zu Ihnen.
Einen fehlenden Automaten eintragen. Tragen Sie einen Automaten ein, den die Karte noch nicht kennt, verarbeiten wir zusätzlich: die von Ihnen gewählte Warenart und, wenn Sie ihn angeben, einen freiwilligen Namen für den Automaten. Bitte geben Sie dort keine Angaben zu Ihrer Person ein. Ein Unterschied zu den Fristen oben ist uns wichtig: die Koordinaten Ihres Geräts werden in diesem Fall zum Standort des Automaten und bleiben dauerhaft im Verzeichnis. Die Drei-Monats-Frist betrifft den Nachweis, dass Sie davorstanden — nicht den Standort des Automaten selbst. Der Bezug zu Ihrer Gerätekennung wird wie oben spätestens nach zwölf Monaten getrennt. Über eine neue Eintragung benachrichtigen wir uns selbst per E-Mail; unser Telegram-Kanal erfährt nur die Warenart und das Land, nicht den Standort.
5a. Aufkleber und QR-Codes an Automaten
An manchen Automaten hängt ein Aufkleber mit NFC-Chip oder QR-Code, der diese Karte direkt bei dem Automaten öffnet. Beim Öffnen zählen wir je Aufkleber die Aufrufe (eine Zahl) und merken uns die Stunde des letzten Aufrufs — ohne Gerätekennung, ohne IP-Adresse, ohne Zeitpunkt auf die Minute. Eine Meldung über den Aufkleber verarbeiten wir wie in Abschnitt 5 beschrieben; zusätzlich speichern wir bei der Meldung, dass sie über einen Aufkleber kam. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interesse an richtigen Angaben zu diesem Automaten).
5b. Fotos
Wenn Sie ein Foto hochladen, verarbeiten wir: die Bilddatei, Ihre vom Gerät gemeldeten Koordinaten samt Genauigkeit zum Zeitpunkt des Hochladens (Nähe-Prüfung wie in Abschnitt 5) und Ihre Gerätekennung (Abschnitt 5). Metadaten des Bildes — Aufnahmeort, Uhrzeit, Gerät — entfernen wir beim Empfang und speichern sie nicht. Das Foto wird verkleinert und in einem neuen Dateiformat gespeichert.
Ein Foto ist nicht öffentlich, bevor wir es angesehen und freigegeben haben. Freigegebene Fotos sind öffentlich abrufbar, unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 (Nutzungsbedingungen Abschnitt 4a), ohne Bezug zu Ihrer Person. Zur Prüfung erhalten wir eine Nachricht über unseren Telegram-Bot; sie enthält nur die Automaten-Kennung und einen Link auf unsere eigene Prüfseite — nicht das Bild und keine Angaben über Sie.
Speicherdauer: freigegebene Fotos 24 Monate, nicht freigegebene höchstens 90 Tage, abgelehnte löschen wir sofort. Auf Verlangen früher; auf Verlangen trennen wir außerdem Ihre Gerätekennung von Ihren Fotos (Adresse im Impressum). Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung beim Hochladen, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, widerruflich mit Wirkung für die Zukunft.
Weitergabe an den Betreiber (seit 30.09.2026): Hat ein Automat bei uns einen eingetragenen Betreiber mit Kontaktadresse, und ist er im Augenblick der Freigabe als leer oder defekt gemeldet, schicken wir diesem Betreiber eine E-Mail mit einem Link auf das freigegebene — und damit ohnehin öffentliche — Foto, der Bezeichnung des Automaten, seinen Koordinaten und dem Zeitpunkt der Meldung. Angaben über Sie stehen nicht darin: weder Ihre Gerätekennung noch Ihr Name aus der Rangliste noch Ihre Koordinaten. Die Mail geht erst nach unserer Freigabe, nie automatisch beim Hochladen, und nur bei „leer“ oder „defekt“. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — das Interesse des Betreibers zu erfahren, dass sein Automat leer steht, und unser Interesse an einer Karte, deren Angaben stimmen.
5c. Name und Emoji für die Rangliste
Für Meldungen vor Ort gibt es „Krümel“ — eine Zahl, die wir aus Ihren Meldungen und freigegebenen Fotos berechnen, nicht speichern. Je Ort zeigen wir wöchentlich eine Rangliste. Sie können sich dafür freiwillig einen Namen (bis 20 Zeichen) und ein Emoji geben; beides speichern wir mit Ihrer Gerätekennung (Abschnitt 5) und zeigen es öffentlich in der Rangliste. Ohne Namen erscheinen Sie als „Entdecker“ mit vier Zeichen der Kennung. Geben Sie keinen echten Namen an, wenn Sie nicht erkannt werden wollen. Name und Emoji können Sie jederzeit ändern oder leeren; sie werden zusammen mit der Gerätekennung nach zwölf Monaten gelöscht. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
5d. Anfragen von Betreibern
Auf der Seite „Für Betreiber“ können Automatenbetreiber eine Anfrage schicken. Wir speichern dann Firma oder Name, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Telefonnummer, die Anzahl und Standorte der Automaten, die gewünschten Leistungen und die Nachricht — zusammen mit dem Zeitpunkt. Wir nutzen diese Angaben ausschließlich, um die Anfrage zu beantworten und die Automaten einzutragen; wir geben sie nicht weiter. Der Betreiber der Seite wird über eine neue Anfrage benachrichtigt; diese Benachrichtigung enthält nur die Anzahl der Automaten und die erste Ortsangabe, keine Namen und keine Kontaktdaten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Anbahnung einer Zusammenarbeit auf Ihre Anfrage). Erledigte Anfragen löschen wir zwölf Monate nach Abschluss; Sie können die Löschung jederzeit vorher verlangen (Kontakt im Impressum). Stiftet ein Betreiber eine Prämie für die Rangliste eines Orts, zeigen wir den Namen des Stifters und den Prämientext öffentlich an — das ist mit ihm so vereinbart.
5e. Benachrichtigungen auf dem Gerät
Wer einen Automaten meldet, kann sich benachrichtigen lassen, sobald wir ihn geprüft haben — angenommen wie abgelehnt. Das ist freiwillig; ohne ausdrückliche Zustimmung im Browser passiert nichts.
Stimmen Sie zu, speichern wir drei Angaben: die Adresse des Zustelldienstes Ihres Browsers (den sogenannten Endpunkt), zwei Schlüssel, die zur Verschlüsselung der Nachricht nötig sind, und die zufällige Gerätekennung, die ohnehin an Ihrer Meldung hängt. Kein Name, keine E-Mail-Adresse, keine IP-Adresse.
Anders als alles andere auf dieser Seite überdauert diese Angabe Ihren Besuch — sie muss es, sonst könnten wir Sie später nicht erreichen. Der Endpunkt zeigt auf einen Dienst Ihres Browserherstellers (bei Chrome Google, bei Firefox Mozilla, bei Safari Apple); die Nachricht selbst ist auf dem Weg dorthin verschlüsselt, der Dienst kann sie nicht lesen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Sie beenden das jederzeit, indem Sie die Benachrichtigungen für diese Seite in den Einstellungen Ihres Browsers entziehen. Wir löschen eine Anmeldung außerdem selbst, sobald der Zustelldienst sie als ungültig meldet oder fünf Zustellversuche hintereinander scheitern.
6. Wie viele gerade suchen
Die Startseite zeigt, wie viele Menschen in diesem Moment auf der Seite nach Automaten suchen. Dafür schickt die Karte in Abständen ein Lebenszeichen mit einem Zufallsmerkmal, das im Sitzungsspeicher Ihres Browsers liegt und mit dem Schließen des Tabs verschwindet.
Dieses Merkmal wird nicht in der Datenbank gespeichert. Der Zählstand liegt ausschließlich im Arbeitsspeicher des Servers und verfällt 60 Sekunden nach dem letzten Lebenszeichen; ein Neustart setzt ihn auf null. Es entsteht kein Nutzungsprofil, und es gibt keine Verbindung zu der unter Nummer 5 beschriebenen Gerätekennung. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt darin, Besuchern zu zeigen, dass die Zustandsangaben von Menschen kommen, die gerade unterwegs sind.
7. Kontakt per E-Mail
Wenn Sie uns schreiben, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO. Wir löschen sechs Monate nach abgeschlossener Bearbeitung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
8. Cookies und Speicher im Gerät
Wir setzen keine Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken ein. Im Speicher Ihres Geräts legt die Seite ab: die unter Nummer 5 beschriebene Zufallskennung, noch nicht abgesendete Meldungen aus Zeiten ohne Netzverbindung, die Angabe, dass Sie den Einführungshinweis gesehen haben, Ihre Wahl zwischen Hell- und Dunkelmodus, und — nur im Sitzungsspeicher, also bis zum Schließen des Tabs — das unter Nummer 6 beschriebene Merkmal des Zählers. Alles davon ist für die von Ihnen verlangten Funktionen erforderlich; eine Einwilligung ist dafür nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG nicht erforderlich.
9. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch gegen Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Art. 21). Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Wenden Sie sich an support@get-a-snack.com.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist für uns das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Promenade 18, 91522 Ansbach.
Stand: Oktober 2026. Diese Erklärung wird angepasst, wenn sich die Verarbeitung ändert.